Hintz Sicherheitssysteme Steinhagen · Sicherheit & Alarmanlagen im Raum Bielefeld & Gütersloh · Logo

Jetzt anrufen

05204 / 9248150

DIN 14675-2:2020

DIN 14675-2:2020

Zum ersten Mal zertifiziert wurden wir bereits 2003. Im Juni 2023 hatten wir zuletzt unser Überwachungsaudit für die DIN 14675-2:2020 durch den TÜV Rheinland. So ein Audit findet alle 2 Jahre statt. Doch was besagt diese DIN überhaupt? Wofür brauchen wir die? Und was habt ihr als Kunden davon? All diese Fragen sollen hier kurz näher betrachtet werden.  

Was ist die DIN 14675-2:2020?

Erstmals erschienen ist die DIN 14675 im August 1966. Nachdem im November 2003 festgelegt wurde, dass Brandmeldeanlagen mit einer Aufschaltung zur Feuerwehr nur noch von zertifizierten Unternehmen geplant, projektiert, montiert und natürlich auch regelmäßig Instand gehalten werden dürfen, wird sie alle 2-3 Jahre überarbeitet. Diese Norm regelt den fachgerechten Aufbau und Betrieb einer Brandmeldeanlage oder auch einer Sprachalarmierung. Enthalten sind feuerwehrspezifische Anforderungen für z.B. die Weiterleitung von Alarmen an die Feuerwehr aber auch wie welche Geräte, beispielsweise das Feuerwehrbedienfeld, angebracht werden müssen.

Was wird geprüft? 

Ziel des Audits war es, festzustellen, ob die in der DIN 14675-2:2020 formulierten Anforderungen weiterhin erfüllt werden. Als Auditgrundlage wurden die DIN 14675-2:2020 und das Zertifizierungsprogramm ARGE DIN 14675 herangezogen.

Zunächst wurde überprüft, ob die Grundvoraussetzungen, wie die ISO 9001 Zertifizierung, überhaupt noch vorliegen und regelmäßig Schulungen zu den verbauten Systemen besucht wurden. Zudem wurden Dokumente aus dem Bereich der Planung (Phase 6.1), Projektierung (Phase 6.2), Montage/Installation (Phase 7 z.B. geeignete Ausstattung), Inbetriebsetzung (Phase 8), Abnahme (Phase 9) und Instandhaltung (Phase 11 z.B. Wartungsvertrag und Ersatzteillager) auf Erfüllung der Anforderungen gesichtet. Neben der doch eher trockenen und theoretischen Überprüfung, fanden Baustellenbegehungen und deren Überprüfung statt. Außerdem ist die Kontrolle, ob der Notdienst innerhalb von 24 Stunden mit einer Reparatur beginnt und die Anlage nach 72 Stunden wieder in den Sollzustand versetzt wird, ein Bestandteil gewesen.

Das Auditergebnis wurde am Ende besprochen und kam in unserem Fall zu folgendem Ergebnis:

 “Die Konformität zu allen Normforderungen der DIN14675-2:2020 wurde vollständig bestätigt. Die Umsetzung der Normforderung ist plausibel und angemessen und konnte während des Audits nachvollzogen werden” 

Als Kunde der Erhard Hintz Sicherheitssysteme könnt ihr euch also sicher sein, dass euch nicht nur ein Höchstmaß an Sorgfalt und Zuverlässigkeit erwartet, sondern die Leistungen immer den aktuellen Sicherheitsanforderungen und Standards entsprechen. 

Wissen für Angeber

Und nun noch ein paar Punkte aus der Rubrik “Wissen für Angeber”

  • DIN14675 trägt den Spitznamen “Feuerwehrnorm”
  • Erste DIN Norm erschien am 01.03.1918
  • über 2.000 Normen erscheinen pro Jahr neu
 

  

 
Picture of Ihre Ansprechpartnerin
Ihre Ansprechpartnerin

Sie haben Fragen zu unseren Leistungen oder der Sicherheitstechnik? Unsere Geschäftsführerin Tanja Brockmeyer berät Sie gerne persönlich.

Aktuelle News

Unser Support

Wenn es schnell gehen muss: Wir sind auch telefonisch für Sie erreichbar!

Jetzt anrufen

05204 / 9248150